Roséwein wird aus den rosé, roten und zum Teil aus weissen edlen Weinrebentrauben gekeltert. Da die Farbe in den Traubenschalen enthalten ist werden die roten Trauben vor der Verarbeitung gepresst und ohne Beigabe der Schalen weiterverarbeitet. So entstehen Farbnuancen von Lachs bis Kirschrot.
Das Gesetz verbietet die Abgabe von Wein, Bier, Apfelwein an unter 16-Jährige, Spirituosen, Aperitifs und Alcopops an unter 18-Jährige. Diese Website verwendet Cookies, um eine bestmögliche Erfahrung bieten zu können. Mehr Informationen ...